Hallenordnung
- Gültig ab 15.12.2021 -
Für alle NutzerInnen der Reitanlage des Reitervereins
"Wittekind 02" e.V. Enger
Nachstehend aufgeführte Punkte basieren auf den im Laufe der Zeit
erarbeiteten Vorstandsbeschlüssen und dienen der Instandhaltung der
Reitanlage, sowie einem möglichst reibungslosen und harmonischen Ablauf
im täglichen Training mit unseren Pferden.
1. In den im Stundenplan ausgewiesenen Reitstunden ist von allen
AusbilderInnen darauf zu achten, dass alle ReitschülerInnen eine
Reitkappe tragen.
2. Zur Pflege und Erhaltung des Hallenbodens müssen alle Reiter-
Innen, die während der Arbeit mit Ihren Pferden entstandenen
Pferdeäpfel in die dafür vorgesehene Schubkarre entsorgen. Ebenso
sollte kein Kehricht in die Reitbahn gefegt werden. Das gleiche
Prinzip ist für den Außenplatz anzuwenden. Die AusbilderInnen
müssen die Pferdeäpfel während Ihres Unterrichts entfernen.
3. Für die außerhalb der Reitbahn entstandenen Pferdeäpfel sind alle
ReiterInnen verpflichtet, diese in die dafür vorgesehene Schubkarre
bzw. direkt auf dem Mistfall zu entsorgen.
4. Während der separat ausgewiesen Hallenbodenpflegezeiten (lt.
Hallennutzungsplan oder separatem Aushang) ist die Reitbahn für
jegliche anderweitige Benutzung gesperrt. Dies gilt auch für nicht
ausgewiesene zusätzliche Pflegezeiten, wenn es kurzfristig zum
Wohl der Pferde nötig ist.
5. Das Longieren in der Reitbahn darf grundsätzlich nicht stattfinden,
wenn 3 oder mehr ReiterInnen ihre Pferde trainieren.
6. Nach Beendigung des Longierens müssen alle LongenführerInnen,
den entstandenen Hufschlag des Longierzirkels, sowie ihren
Standort haken.
7. Während der Freistunden ist der Aufbau von 2 Trainingssprüngen
in der Reitbahn gestattet. Cavalettis gehören auch zum Arbeitsmaterial.
Sämtlich aufgebaute Hindernisse und Cavalettis müssen
am Ende wieder aus der Reitbahn entfernt werden.
8. Sonntags darf während der Zeit des „Freien Reitens Springen“ ein
ganzer Parcours in der Halle oder dem Aussenplatz aufgebaut
werden. Sämtliche aufgebauten Hindernisse müssen am Ende
wieder abgebaut werden.
9. Auf dem Außenplatz dürfen 3 Hindernisse stehen bleiben. Stangen
dürfen nicht direkt auf dem Sand liegengelassen werden.
10. Die Unterweisung der ReiterInnen durch Vereinsmitglieder,
außerhalb der vom Verein beauftragten und im Stundenplan
ausgewiesenen Reitstunden, ist so durchzuführen, dass kein/e
weitere/r Reitbahn-benutzer-/in im Training mit seinem/ihrem Pferd
belästigt oder gestört wird. Dies gilt auch für den Außenplatz.
11. Jegliche Unterweisung durch Nicht-Stamm-Mitglieder des Reitervereins
"Wittekind 02“ e.V. Enger ist untersagt. Ausnahmen nur mit
Genehmigung vom Vorstand. Kosten 10,- € pro Monat.
12. Während separat ausgewiesener Arbeitseinsätze ist jegliches Training
von Pferden in der Reithalle, sowie auf dem Außenplatz zu
unterlassen.
13. Stallfremde Pferde dürfen weder in der Stallgasse angebunden,
noch in einem Stall eingestellt werden. Ausnahmen nur mit Genehmigung
vom Vorstand.
14. Hunde sind auf der Reitanlage an der Leine zu führen und dürfen
sich nicht in der Reitbahn oder auf dem Außenplatz befinden.
15. Eine Anwesenheit in der Reitbahn außer zur Reinigung der Bahn,
zum Auf- und Abbau von Trainingssprüngen oder Cavalettis, zur
Befestigung von Ausbindern etc. und zu Reitstunden durch die
ÜbungsleiterIn sollte vermieden werden.
16. Wer als Letzte/r die Reitanlage verlässt, hat dafür Sorge zu tragen,
dass alle Türen nach außen geschlossen sind und überall das Licht
ausgeschaltet ist.
Wir bitten alle ReiterInnen, AusbilderInnen, sowie alle weiteren
Vereinsmitglieder um Einhaltung dieser Punkte.
Vielen Dank und viel Spaß bei der Arbeit
mit euren und unseren Pferden !!!
Der Vorstand Enger, im Dezember 2021